Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Irland-Reisen neben der Spur“

 

Bitte nehmen Sie von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis.

 

Sie regeln das Geschäftliche zwischen uns und entsprechen den Empfehlungen der deutschen Reisebüroverbände.

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 

 

 

1.0 Abschluss eines Reisevertrags mit Verpflichtung für Mitreisende

 

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Für alle Buchungswege (z.B. direkt beim Veranstalter, telefonisch, per Mail, persönlich etc.) gilt:
a) Grundlage des Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Weitere Stellen wie z. B. Hotels oder Beförderungsunternehmen, sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung von uns mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Als Anmelder haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden Bestandteil des Reisevertrages.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per SMS erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt durch unsere Zusage oder mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.

 

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden. Im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

 

 

2.0 Bezahlung

Mit Vertragsabschluss und Zustellung der Buchungsbestätigung/Rechnung, wird eine Anzahlung von ca. 50 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig.

In der Regel gilt die Fälligkeit der Restzahlung zum vollen Reisepreis 8 Wochen vor Reisebeginn, sofern unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.1 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Absatz 5 zu belasten.

2.2 Die vollständigen Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 14 bis 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Sie direkt. Die Check In Daten für Ihren jeweiligen Flug erhalten Sie spätestens innerhalb der letzten 24 Stunden vor Reisebeginn per Mail und/oder per SMS oder WhatsApp.


3.0 Leistungen und Angaben aus Werbemitteln und -seiten

 

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Werbemittel und Werbeseiten von „Irland-Reisen neben der Spur“ und aus der Ihnen zugestellten Reisebestätigung. Die in Werbeflyern und auf der Internetseite gemachten Angaben sind bindend. „Irland-Reisen neben der Spur“ behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungsänderungen und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann aus folgenden Gründen notwendig werden:

 

A – aufgrund einer Erhöhung von Beförderungskosten, wie Flughafengebühren oder Flugkosten, die erst nach Veröffentlichung der Werbeträger zum Tragen kommen.

 

B – wenn die vom Kunden gewünschte und im Werbeträger ausgeschriebene Reise nach individuellen Kundenwünschen geändert und den Wünschen angepasst wird und dieses Mehrkosten verursacht. Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn diese von „Irland-Reisen neben der Spur“ ausdrücklich bestätigt werden.

 

 

 

4.0 Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1 Es ist uns gestattet, Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Reiseinhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vor Reisebeginn vorzunehmen, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise im Angebot haben.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion auf unsere Mitteilung, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

 

 

5.0 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

 

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, entfällt unser Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden jedoch eine angemessene Entschädigung für unsere Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen.

 

Dies gilt soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Die Höhe der Entschädigung ist pauschalisiert. Die Pauschale ist errechnet aus der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter der Berücksichtigung der zu erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen.

 

 

 

In der Regel gelten folgende Stornobedingungen:

 

 

 

Bis 4 Monate (16 Wochen) vor Reisebeginn – 20% des Reisepreises

 

 

 

16 bis 8 Wochen vor Reisebeginn – 50% des Reisepreises

 

 

 

ab 8 Wochen vor Reisebeginn – Voller Reisepreis

 

 

 

5.4 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.5 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

 

5.6 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Umbuchungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und des Ortes des Reiseantritts. Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.7 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e I BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. „Irland-Reisen neben der Spur“ kann dem Eintritt des vorgeschlagenen Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften dieser und der ursprüngliche Anmelder gegenüber dem Veranstalter für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten gesamtschuldnerisch. Mehrkosten bei Fluggesellschaften und Unterkunftsbuchungen werden weiterbelastet.

 

 

 

6.0 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

 

 

7.0 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

Irland-Reisen neben der Spur“ hält sich vor unter folgenden Bedingungen eine bereits gebuchte Reise abzusagen und den Vertrag zu kündigen:

 

7.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen

 

Wir können bis 4Wochen/28 Tagen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen (6Personen) oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

 

7.2 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.

 

8.0 Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

 

Hier verweisen wir auszugsweise auf die gesetzliche Regelung im BGB:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“

 

Ausschlussklausel zu 8.2

 

Flugkosten sind von diesen Regelungen ausgeschlossen, da sie unter fremd eingekaufte Leistungen fallen, die der Reiseveranstalter selber dazu gebucht hat. Für die Rückerstattung der im Reisepreis enthaltenen Flugpreises wird vom Reiseveranstalter keine Garantie übernommen! Flugkosten werden somit aus dem Pauschalpreis ausgeschlossen. Sollte es zu einem Fall von Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände kommen, behält sich der Reiseveranstalter vor, die bereits verauslagten Kosten für gebuchte Flüge einzubehalten.

 

9.0 Haftung des Reiseveranstalters

 

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für (a) die gewissenhafte Reisevorbereitung (b) die sorgfältige Auswahl von Leistungsträgern (c) die Richtigkeit der Leistungsangaben in den von uns erstellten Werbeträgern, sofern wir nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben (d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

 

Wir haften entsprechend Absatz 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Person.

 

 

 

10.0 Gewährleistung

 

10.1 Abhilfe

 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie als Reisender Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Wir können auch in folgender Weise Abhilfe erbringen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

10.2 Minderung des Reisepreises

 

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Preisminderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen in welchem der Wert zur Zeit des Verkaufs der Reise in mangelhaftem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

 

10.3 Kündigung des Vertrages

 

Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigen Gründen, und uns nicht erkennbarem Grund, zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.

 

10.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

 

 

 

11.0 Beschränkung der Haftung

 

Wir empfehlen jedem Reisenden den Abschluss einer eigenen Reiseunfall und Reisegepäckversicherung.

 

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3
Mögliche über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Besichtigungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften nur dann, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

 

12.0 Mitwirkungspflicht des Reisenden

 

Sie sind verpflichtet bei auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

12.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
12.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu geben, liegt diese Mängelanzeige nicht vor, besteht keinerlei Anspruch Ihrerseits.
Geben Sie dabei bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
12.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
12.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen.

 

 

 

13.0 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB.
Etwaige Ersatzansprüche gegen Sie wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

 

 

14.0 Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

14.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
14.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.
14.3 Wir stehen dafür ein, dass die Informationen, die von uns gegeben werden, für Menschen aus dem Staat gültig sind, in dem die Reise angeboten wird. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

14.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

 

 

15.0 Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)

 

Bitte beachten Sie, dass die von uns erhobenen Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines entsprechenden Versicherungspaketes bei einer Versicherung Ihrer Wahl.

 

 

 

16.0 Informationspflicht zur Identität der ausführenden Fluggesellschaft

 

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm1

 

17.0 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

 

18.0 Datenschutz

 

Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Unterkünfte und Fluggesellschaften übermittelt.

 


 

Angaben zum Reiseveranstalter:

 

Irland-Reisen neben der Spur“, Brigitte Strecker, Mail: hallo@irland-reisen.eu, Tel.: 0049 – (0) 151 42130801

 


 

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen uns und einem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann Irland-Reisen neben der Spur nur an dem Wohnsitz der Gründerin von „Irland-Reisen neben der Spur“ verklagen.